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   BGH, 20.09.2006 - IV ZB 16/06   

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https://dejure.org/2006,8143
BGH, 20.09.2006 - IV ZB 16/06 (https://dejure.org/2006,8143)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2006 - IV ZB 16/06 (https://dejure.org/2006,8143)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2006 - IV ZB 16/06 (https://dejure.org/2006,8143)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsgesuch gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im Falle eines Verstreichenlassens der Monatsfrist des § 234 Absatz 1 Seite 2 Zivilprozessordnung (ZPO) durch den Beschwerdeführer; Voraussetzungen eines wirksamen Nachholens der versäumten ...

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 234 Abs. 1 S. 2; ZPO § 236 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Nachholung der Rechtsmittelbegründung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2 § 233 § 234
    Im Wiedereinsetzungsverfahren vorzunehmende Prozesshandlung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1754
  • VersR 2006, 1706
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1999 - II ZB 25/98

    Nachholen der Prozeßhandlung bei Wiedereinsetzung wegen der Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 20.09.2006 - IV ZB 16/06
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die in Übereinstimmung mit der Judikatur anderer Oberster Gerichtshöfe des Bundes steht und auch vom Schrifttum fast einhellig geteilt wird (vgl. dazu die umfangreichen Nachweise in BGH, Beschluss vom 7. Juni 1999 - II ZB 25/98 - VersR 2000, 647 unter 1 = NJW 1999, 3051 unter II 1), ist unter der nachzuholenden Prozesshandlung bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nicht ein Fristverlängerungsantrag, sondern ausschließlich die Rechtsmittelbegründung selbst zu verstehen.
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2019 - 2 U 117/19

    Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende Schriftsätze auf elektronischem Wege,

    Unter der nachzuholenden Prozesshandlung im Sinne von § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist bei der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nicht ein Fristverlängerungsantrag, sondern ausschließlich die Rechtsmittelbegründung selbst zu verstehen (BGH, Beschluss vom 20. September 2006 - IV ZB 16/06, VersR 2006, 1706; siehe auch BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - XII ZB 22/10, NJW 2011, 153 [10]; Stackmann, aaO, Rn. 17).
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 65/20

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung

    Dies genügte nicht, da unter der nachzuholenden Prozesshandlung (§ 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 ZPO) bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nicht ein Fristverlängerungsantrag, sondern ausschließlich die Rechtsmittelbegründung selbst zu verstehen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1986 - III ZB 30/86, VersR 1987, 308; vom 7. Juni 1999 - II ZB 25/98, NJW 1999, 3051 unter II 1; vom 20. September 2006 - IV ZB 16/06, FamRZ 2006, 1754).
  • OLG Nürnberg, 06.06.2023 - 2 U 312/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Berufung, Frist, Empfangsbekenntnis, Streitwert,

    Dies ergibt sich aus der dem Klägervertreter gleichzeitig mitgeteilten Entscheidung des BGH (Beschluss vom 20. September 2006 - IV ZB 16/06 -, juris, FamRz 2006, 1754).
  • BPatG, 19.02.2015 - 7 W (pat) 52/14

    (Patentbeschwerdeverfahren - "Mobile Reinigungsvorrichtung" - Antrag auf

    So ist im Rahmen der Weiterbehandlung ein Fristgesuch als nachzuholende Handlung nicht für ausreichend erachtet worden (vgl. BPatG a. a. O), im Anschluss an die ständige Rechtsprechung im Rahmen der Wiedereinsetzung, wonach unter der nachzuholenden Handlung ausschließlich diejenige Handlung zu verstehen ist, die innerhalb der gesetzlichen Frist hätte vorgenommen werden sollen (vgl. BGH VersR 2006, 1706; NJW 1999, 3051 m. w. N.; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 236 Rdn. 8a; Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 123 Rdn. 58).
  • BPatG, 16.10.2012 - 10 W (pat) 22/10

    Patentbeschwerdeverfahren - Antrag auf Weiterbehandlung (§ 123a PatG) -

    Ein Fristgesuch genügt nicht, da dieses kein Äquivalent der versäumten Handlung darstellt (BGH, Beschluss vom 20. September 2006 - IV ZB 16/06, VersR 2006, 1706; Beschluss vom 7. Juni 1999 - II ZB 25/98, NJW 1999, 3051 m. w. N.; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 236 Rn. 8a; Benkard/Schäfers, 10. Aufl., § 123 Rn. 58).
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